Vermummungsverbot?

Kanzlei Brill & Weiß

*Strafbefehl gegen Fußballfan aufgehoben – Verfahren gegen geringfügige Auflage eingestellt*
(Juli 2018)
Am Amtsgericht Darmstadt – Strafrichter – verhandelten wir am heutigen Vormittag auf den Einspruch eines Mainzer Fußballanhängers hin ein Strafbefehlsverfahren wegen Verstoß gegen § 17a VersG („Vermummungsverbot“). Dem Fußballfan wurde ursprünglich vorgeworfen, sich im Rahmen „einer konzentrierten Aktion“ während des Einsatzes zahlreicher pyrotechnischer Gegenstände durch andere maskierte Gästefans im Stadion am Böllenfalltor ebenfalls für die Ermittlungsbehörden unkenntlich gemacht zu haben. Nach kurzer Verhandlung zur Sache, in der unser Mandant erklärte, hier doch durchweg gut erkennbar zu sein und lediglich wegen der Rauchentwicklung um ihn herum die Atemwege mit Jacke und Schal schützen zu wollen, blieben für das Gericht erhebliche Zweifel an den Tatvorwürfen. Das Verfahren wurde sodann einvernehmlich gegen eine Auflage von 150,00 € eingestellt.