Falschparker

Falsch geparkt: Stadionverbot!
(Juli 2017) Nach dem Bundesligaheimspiel im März 2016 gegen Darmstadt 98 waren die drei Fanhilfe Mitglieder Berti, Conni und Det auf dem Weg zu ihrem Auto, das sie in der Nähe des Bahnhofs abgestellt hatten. Ungefähr zur selben Zeit kam es in der Bahnhofsgegend laut Polizei zu Auseinandersetzungen zwischen Mainzer und Darmstädter Anhängern. Berti, Conni und Det waren einigermaßen überrascht als ein szenekundiger Beamter sie in der Nähe des Autos, fernab vom Schauplatz der Auseinandersetzung anhielt und kontrollierte.
Wenige Wochen später flatterte den Dreien dann Post von der Polizei ins Haus, gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet. Wie üblich in solchen Fällen leitet die Polizei die Daten der Beschuldigten und den Verdacht aus einem laufenden Verfahren an Dritte weiter, in dem Fall Mainz 05, und regt an ein Stadionverbot auszusprechen. Bis die Betroffenen einen Anwalt eingeschaltet haben und der schließlich Einblick in die Ermittlungsakte genommen hat, ist das Stadionverbot längst beschlossene Sache und die ersten Spiele verpasst.
Berti, Conni und Det zögern zum Glück nicht lange und informieren die Fanhilfe, die den Fans wiederum Anwälte zur Seite stellt. Nach Sichtung der Akte steht recht schnell fest, außer der zufälligen räumlichen Nähe gibt es keinerlei Anhaltspunkte, dass die
Drei etwas mit der Sache zu tun haben. Das sieht auch der Staatsanwalt so und stellt das Verfahren schließlich nach § 170 Abs. 2 ein. Auch die Stadionverbote werden aufgehoben.
Dieser Fall verdeutlicht einige der unzähligen Schwachstellen der Stadionverbotsrichtlinien sehr anschaulich, ein Verdachtsmoment reicht aus, in dem Fall „zur falschen Zeit am falschen Ort“ und schon ist man für Monate oder gar Jahre zu Unrecht ausgesperrt.