Datei Gewalttäter Sport

In der Datei Gewalttäter Sport sollen Informationen über Personen gesammelt werden, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Diese auch als „Hooligan-Datei“ bekannte Datensammlung wird vom Bundeskriminalamt (BKA) seit 1994 geführt. Über die Jahre entwickelte sich hierzu ein selbstständiges Dezernat, nämlich die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) in Duisburg, die die bundesweite Pflege der Datei übernommen hat. Diese Pflege erfolgt mit Hilfe von Szenekundigen Beamten (SKB) und den Landesinformationsstellen. Die Datei Gewalttäter Sport umfasst mehr als 9.000 Personen (Stand Juli 2019), deren Daten hauptsächlich, jedoch nicht ausschließlich, im Zusammenhang mit Fußballspielen erhoben worden sein dürften.

Gespeichert werden die Personalien und Vereinszugehörigkeit des Betroffenen, der Anlass der Datenerhebung sowie ihr Zweck und das turnusmäßige Löschungsdatum. Grundsätzlich werden die Daten fünf Jahre gespeichert. Mit der Datei soll die Sicherheit von Sportveranstaltungen gewährleistet werden. Sie wurde in der Vergangenheit allerdings schon in vielerlei Hinsicht kritisiert.

So wurde etwa die Speicherungspraxis über die Jahre von mehreren Verwaltungsgerichten wegen ihrer fehlenden Rechtsgrundlage als rechtswidrig erklärt. Es war auch zu erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht sich dieser Auffassung anschließt, jedoch schaffte das zuständige Bundesministerium während der mündlichen Verhandlung im Juni 2010, mit der “Verordnung über die Art der Daten, die nach §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtsgesetzes gespeichert werden dürfen“ Abhilfe. Mit der nun vorhandenen Rechtsgrundlage stufte das Bundesverwaltungsgericht die Datei deshalb als rechtmäßig ein.

Dennoch bestehen weiterhin Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Datei. Schließlich genügt ein Minimalverstoß gegen eines der 16 Delikte oder der beschriebenen Umstände (s. Delikte/Umstände GTS), um in der Gewalttäter Sport- Datei zu landen. In der Praxis reicht es es schon aus, „zur falschen Zeit, am falschen Ort“ zu sein. So kann z.B. eine schlichte Personalienkontrolle im Zusammenhang mit einem Fußballspiel zur Speicherung führen!
In Bezug auf den genannten Zweck ist die Datei deshalb wenig aussagekräftig im Hinblick auf die tatsächliche Gewaltbereitschaft einer Person. So führt sie eher zu einer Stigmatisierung der Fans, als dass sie gewaltpräventiv wirkt und die Sicherheit bei Fußballspielen erhöht.

Ein weiterer Kritikpunkt, der erhoben wird, ist dass die Betroffenen nicht über die Speicherung informiert werden. Sie wissen also oft gar nicht, dass ein Eintrag besteht und können sich deshalb auch nicht dagegen wehren.

Dies ist besonders problematisch, wenn man sich die möglichen Folgen einer Erfassung in der Datei Gewalttäter Sport anschaut. Diese eröffnet der Polizei nämlich die gesamte Bandbreite gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen. Dazu gehören etwa Gefährdeansprachen (die die Polizei gelegentlich auch am Arbeitsplatz der Betroffenen durchführt), Betretungsverbote, Meldeauflagen oder gar Ausreiseverbote (s. Beispiel Ausreiseverbot).

Deshalb ist es wichtig, gegen Einträge in der Datei Gewalttäter Sport vorzugehen. Die turnusgemäße Löschung erfolgt wie oben bereits erwähnt erst nach fünf Jahren. Erfolgt der Eintrag aufgrund der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, gibt es oft keine Löschung in Abhängigkeit dessen Ausgangs! Selbst wenn dieses also eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet, müsst ihr euch unter Umständen selbst um die Löschung kümmern. Wie weiter oben erwähnt, kann ein Eintrag aber gänzlich ohne zugehöriges Verfahren ergehen, auch hier gilt deshalb, dass ihr euch selbst um die Löschung kümmern müsst.

Die Auskunft über Eintragungen in der Datei bzw. die Beantragung ihrer Löschung kann durch ein entsprechendes Formblatt erwirkt werden. Hierbei können wir euch gerne unterstützen. Ihr könnt uns an der gewohnten Anlaufstelle ansprechen, wir sind gerne für euch da!

Solidarische Grüße,
Eure Mainzer Fanhilfe!