Ausreiseverbot dank fehlerhafter Eintragung in die Datei Gewalttäter Sport
(Mai 2017) Im vergangenen Sommer wurde dem Fanhilfemitglied Arthur (Name geändert) die Ausreise zum Europapokalspiel in Aserbaidschan am Frankfurter Flughafen verboten. Arthurs Flugticket verfiel und er konnte das Spiel schweren Herzens nur am TV verfolgen. Obendrein bekam er die Auflage sich zeitnah zum Spiel auf der Polizeiwache zu melden. Als Begründung führte die Polizei damals eine Eintragung in die Datei Gewalttäter Sport an.
Die Mainzer Fanhilfe nahm sich dem Fall an und beschloss juristisch gegen das Ausreiseverbot vorzugehen – mit Erfolg. Wie sich herausstellte, basierte die Datei-Eintragung auf einem längst abgeschlossenen Verfahren, die beauftragte Kanzlei Brill und Weiß erklärt dazu: „Zum Zeitpunkt der Ausreiseuntersagung war der Betroffene aber bereits Monate zuvor rechtskräftig freigesprochen worden. Trotzdem erfolgte keine Löschung des Eintrags. Dies hätte aber von Amts wegen erfolgen müssen.“
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt folgte dieser Argumentation und stellte bei seiner Entscheidung nunmehr fest, dass ein gewichtiger Grundrechtseingriff nicht auf eine offensichtlich fehlerhafte Eintragung gestützt werden könne. Aktuell ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft noch die Möglichkeit einer Berufung hat.
An Arthurs Verfahren wird das ganze Dilemma der Datei Gewalttäter Sport als auch der SKB-Dateien sehr offensichtlich. Die Behörden tragen schon bei kleinsten Anlässen alles und jeden in ihren Datenbanken ein – Überprüft oder gelöscht wird nichts! Personenbezogene Daten, mitunter schon aus einfachen Personenkontrollen, bleiben gespeichert und können wie in diesem Fall weitreichende Folgen für die Betroffenen entwickeln, die nach wie vor nicht mal über eine solche Speicherung informiert werden!
Als Betroffener einer solchen Maßnahme ist man im ersten Moment ziemlich machtlos, das Geld für die geplante Reise ist futsch, für Anwaltskosten muss man erst mal in Vorlage treten und der ideelle Wert des verpassten Spiels ist als Fan ohnehin nicht bezahlbar. Dieser Fall ist eines von vielen Beispielen in der jüngeren Vergangenheit der Mainzer Fanhilfe, unterstreicht aber sehr deutlich, warum eine derartige Solidargemeinschaft unverzichtbar ist. Es ist dabei sehr wichtig, dass möglichst viele diese Arbeit unterstützen, sei es durch eine Mitgliedschaft oder finanziell, denn wir dürfen nie vergessen: Repression trifft immer Einzelne, meint aber uns alle!
Wir werden uns weiter für eine Entschädigung des Betroffenen, nicht nur für die Reise- und Anwaltskosten, sondern auch für das verpasste Erlebnis einsetzen und fordern diese ganz klar von den versagenden Behörden ein! Weiterhin fordern wir die sofortige Abschaffung der Datei Gewalttäter Sport und der SKB-Datenbanken in ihrer bisherigen Form!