Falscher Ort, falsche Zeit, Teil 2
(Juli 2017) Gegen Fanhilfemitglied Hein bestand im vergangenen Jahr ein Stadionverbot seitens Hertha BSC. Nachdem schließlich der Großteil der Strafe verbüßt war und Hein sich auch nichts Weiteres hatte zu Schulden kommen lassen, stellte er mit Hilfe des Fanprojektes einen Antrag die Restdauer des Verbots auf Bewährung auszusetzen. Diesem Antrag entsprach Hertha BSC schließlich auch, offenbar zum Ärger der szenekundigen Beamten aus Mainz.
Die ließen sich es jetzt nämlich nicht nehmen im Dreck zu wühlen, um etwas zu finden, das gegen Hein spricht. Mit ihrem Belastungseifer wähnten sie sich am Ziel, als sie die Eintragung einer Polizeidienstelle einer anderen Großstadt fanden. Dort wird gegen Hein wegen Sachbeschädigung ermittelt. Tatsächlich war er an besagtem Wochenende in dieser Stadt, besuchte Freunde und geriet gemeinsam mit diesen am Abend mit dem Auto in eine Polizeikontrolle. Aus diesem Vorgang entwickelte die dortige Polizei den Vorwurf der Sachbeschädigung, Hein hätte Graffitis gemalt, aber nicht mit Mainz 05-Bezug, sondern mit Bezug zum dort ansässigen Fußballverein. Klingt aus Beamtensicht logisch, Fußballfan= Graffiti mit Fußballbezug. Allerdings auch nur dann, wenn man den Vereinsbezug komplett außen vorlässt.
Bei der Mainzer Polizei war man sich jedenfalls nicht zu schade, diese neugewonnenen Erkenntnis nach Berlin weiter zu geben und darauf zu pochen, dass das Stadionverbot wieder in Kraft tritt. Ein herbeikonstruiertes Ermittlungsverfahren, welches in überhaupt keinerlei Bezug zu einem Fußballspiel steht, sollte schließlich Grund genug sein, Hein künftig wieder auszusperren. Tatsächlich folgte Hertha BSC zunächst dieser Empfehlung der Polizei, jedenfalls bis sich die Fanbetreuung in Mainz einschaltete und den Sachverhalt ausführlich erläuterte. Der nicht vorhandene Bezug zu einem Spiel sorgte letztlich für lange Gesichter am Valenciaplatz und Freude bei uns, da wir Hein nun endlich wieder im Stadion begrüßen dürfen!